Grundförderung
Förderfähige Einzelmaßnahmen erhalten nach den jeweils geltenden Regeln einen prozentualen Zuschuss auf anrechenbare Kosten.
Bundesförderung · Einzelmaßnahmen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – kurz BAFA – ist innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude insbesondere für bestimmte Effizienz-Einzelmaßnahmen zuständig. Für Eigentümer in Lübeck betrifft das häufig Dämmung, Fenster, Außentüren oder Energieberatung.
Fördermöglichkeiten besprechen →BAFA verständlich erklärt
Bei einer Einzelmaßnahme wird nicht das gesamte Haus auf einen Effizienzhaus-Standard gebracht. Stattdessen wird ein bestimmtes Bauteil oder technischer Bereich energetisch verbessert. Das BAFA prüft Antrag, technische Planung und Abschlussnachweise nach den gültigen Programmbedingungen.
Gebäudehülle umfasst mehr als die Fassade. Auch Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen, Fenster und Außentüren können dazugehören. Für diese Bereiche gelten technische Mindestanforderungen.
Die Heizungsförderung für private Wohngebäude liegt dagegen heute grundsätzlich bei der KfW. BAFA und KfW haben damit unterschiedliche Rollen innerhalb der Förderung.
KfW-Förderung einordnen →Gebäudehülle
EINMAL6 führt mehrere Maßnahmen aus, die grundsätzlich in den BAFA-Bereich der Gebäudehülle fallen können. Die Links führen zu den fachlichen Leistungsseiten.
Eine fachgerecht geplante Dämmung der Außenwände kann Wärmeverluste reduzieren. Dämmsystem, U-Wert und Anschlüsse müssen die jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Leistung ansehen →02Bei einer Dachflächendämmung werden Aufbau, Luftdichtheit und Wärmeschutz fachlich nachgewiesen. Die konkrete Förderfähigkeit richtet sich nach Bestand und Ausführung.
Leistung ansehen →03Bleibt der Dachboden unbeheizt, kann die Dämmung der obersten Geschossdecke eine förderrelevante Alternative zur Dachflächendämmung sein.
Leistung ansehen →04Die Dämmung trennt beheizte Räume vom unbeheizten Keller. Dämmqualität, Wärmebrücken und technische Anforderungen werden projektbezogen geprüft.
Leistung ansehen →05Neue Fenster können Wärmeverluste und Zugerscheinungen mindern. Entscheidend sind der Wert des gesamten Fensters sowie fachgerechte, luftdichte Anschlüsse.
Leistung ansehen →06Auch der Ersatz förderfähiger Außentüren kann zur Gebäudehülle zählen. Wärmeschutz, Einbausituation und technische Produktwerte müssen passen.
Leistung ansehen →Förderhöhe verstehen
Wir schreiben bewusst keine veränderlichen Fördersätze oder Höchstbeträge fest. Für eine belastbare Aussage werden die zum Antragszeitpunkt geltenden Konditionen geprüft.
Förderfähige Einzelmaßnahmen erhalten nach den jeweils geltenden Regeln einen prozentualen Zuschuss auf anrechenbare Kosten.
Zusätzliche Bonuskomponenten können an besondere Voraussetzungen geknüpft sein und gelten nicht automatisch für jedes Projekt.
Bei bestimmten im individuellen Sanierungsfahrplan enthaltenen Einzelmaßnahmen kann ein Bonus relevant sein, sofern alle aktuellen Bedingungen erfüllt sind.
Nicht jede Rechnungsposition ist automatisch anrechenbar. Maßnahme, Umfeldmaßnahmen, Fachplanung und Kostenobergrenzen werden fachlich zugeordnet.
Der Fördersatz allein ist nicht der Auszahlungsbetrag. Dieser ergibt sich aus anerkanntem Fördersatz und tatsächlich bestätigten förderfähigen Kosten.
Bestimmte Leistungen des Energieeffizienz-Experten können nach aktuellen Regeln gesondert oder ergänzend berücksichtigt werden.
Energieeffizienz-Experte
Bei BAFA-geförderten Maßnahmen an der Gebäudehülle ist regelmäßig ein qualifizierter Energieeffizienz-Experte einzubinden.
Der Fachpartner prüft die technischen Anforderungen, erstellt vor Antragstellung die erforderliche Projektbeschreibung und bestätigt nach Fertigstellung die fachgerechte Umsetzung.
EINMAL6 arbeitet seit Jahren mit entsprechenden Fachpartnern zusammen. So können Energieberatung, Förderunterlagen und ausführende Gewerke direkt abgestimmt werden. EINMAL6 selbst tritt dabei nicht als Energieberater auf.
Antrag und Umsetzung
Der konkrete Prozess richtet sich nach den aktuellen Regeln. Die fachliche Planung beginnt vor der Ausführung.
Sanierungsziel und gewünschtes Gewerk werden mit EINMAL6 eingeordnet.
Ein qualifizierter Energieeffizienz-Experte wird bei Bedarf früh hinzugezogen.
Bauteil, U-Wert, Anschlüsse und förderrelevanter Leistungsumfang werden festgelegt.
Programm, Antragsteller und aktuelle Mindestanforderungen werden abgeglichen.
Der Fachpartner erstellt die für den Antrag erforderliche technische Projektbeschreibung.
Unterlagen werden entsprechend den aktuellen Regeln vorbereitet beziehungsweise eingereicht.
Nach Klärung der notwendigen Voraussetzungen führt EINMAL6 die vereinbarte Maßnahme aus.
Rechnungen, Produktdaten und Fachunternehmernachweise werden vollständig gesammelt.
Der Energieeffizienz-Experte erstellt erforderliche technische Abschlussnachweise.
Verwendungsnachweise und weitere Programmschritte werden fristgerecht weitergeführt.
Häufige Fragen
Allgemeine Orientierung zu Gebäudehülle, Antrag, Energieeffizienz-Experten und Zusammenarbeit mit EINMAL6.
Im Bereich der BEG-Einzelmaßnahmen ist das BAFA unter anderem für Maßnahmen an der Gebäudehülle, bestimmte Anlagentechnik außer Heizung, Heizungsoptimierung und Energieberatung zuständig. Das konkrete Programm muss aktuell geprüft werden.
Eine Fassadendämmung kann als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle förderrelevant sein, wenn technische Mindestanforderungen und weitere Programmbedingungen erfüllt werden.
Dämmmaßnahmen an Dachflächen können grundsätzlich zum förderfähigen Bereich der Gebäudehülle gehören. Aufbau, U-Wert und fachliche Nachweise werden individuell bewertet.
Auch die oberste Geschossdecke kann als Teil der thermischen Gebäudehülle förderrelevant sein. Sie muss technisch passend geplant und entsprechend nachgewiesen werden.
Eine Kellerdeckendämmung kann grundsätzlich als Dämmung einer Bodenfläche beziehungsweise des unteren Gebäudeabschlusses berücksichtigt werden. Die Förderfähigkeit wird vorab geprüft.
Energieeffiziente Fenster können als Maßnahme an der Gebäudehülle förderfähig sein. Maßgeblich sind unter anderem die technischen Werte des gesamten Fensters und die fachgerechte Montage.
Außentüren können bei Erfüllung der aktuellen technischen Anforderungen in die Förderung der Gebäudehülle fallen. Produkt und Einbausituation werden individuell geprüft.
Fördersätze, Boni und Kostenobergrenzen können sich ändern. Der mögliche Zuschuss wird deshalb anhand der bei Antragstellung gültigen Regeln und der anerkannten förderfähigen Kosten berechnet.
Ein iSFP ordnet mögliche Sanierungsschritte langfristig. Bei bestimmten Einzelmaßnahmen kann er nach aktuellen Bedingungen zusätzlich einen Bonus ermöglichen; das gilt nicht pauschal für jedes Vorhaben.
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist regelmäßig ein gelisteter Energieeffizienz-Experte einzubinden. Er übernimmt technische Projektbeschreibung und Abschlussnachweis.
Die notwendigen Antrags- und Vertragsschritte müssen vor dem förderschädlichen Vorhabenbeginn geklärt werden. Maßgeblich sind die aktuellen Programmbedingungen.
EINMAL6 koordiniert die Ausführung und die Abstimmung mit qualifizierten Fachpartnern. Diese kümmern sich – soweit erforderlich und beauftragt – um fachliche Unterlagen und Begleitung der Anträge.
Mehrere Einzelmaßnahmen können je nach Programm und Kostenrahmen gemeinsam oder in Schritten geplant werden. Förderhöchstgrenzen, iSFP und technische Reihenfolge sollten dabei gemeinsam betrachtet werden.
Förderung und Umsetzung verbinden
Wir besprechen Ihr Sanierungsvorhaben und koordinieren bei Bedarf die Abstimmung mit unseren Energieberatungs-Partnern.